Die Verkehrssicherungspflicht ist einer der Punkte, bei denen private Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und Kleingartenvereine regelmäßig überrascht werden. Wer einen Baum auf seinem Grundstück hat, der auf Gehweg, Straße, Nachbargrundstück oder Spielfläche wirken kann, muss sich in angemessenen Abständen davon überzeugen, dass der Baum sicher ist. Diese Pflicht ergibt sich aus § 823 BGB und ist von der Rechtsprechung über Jahrzehnte ausgeformt worden.
Der Maßstab ist dabei nicht Perfektion. Niemand verlangt, dass Sie jeden versteckten Defekt finden. Verlangt wird eine regelmäßige, fachkundige Sichtkontrolle und dass Sie auf erkennbare Auffälligkeiten reagieren. Genau hier entscheidet sich der Haftungsfall: Wer nach einem Astbruch belegen kann, dass der Baum ein halbes Jahr vorher kontrolliert und unauffällig war, steht völlig anders da als jemand, der gar nichts vorweisen kann.
Wir übernehmen diese Kontrolle und geben Ihnen etwas Schriftliches in die Hand. Für Hausverwaltungen und Vereine bauen wir daraus einen kleinen Baumbestand mit Nummerierung, Zustand, empfohlener Maßnahme und Frist für die nächste Kontrolle. Damit haben Sie einen Ablauf statt einer jährlichen Ungewissheit.