BaumhilfeLeipzig
Baumkontrolle und Verkehrssicherung

Baumkontrolle in Leipzig: Ihr Nachweis, dass Sie hingesehen haben

Als Eigentümer haften Sie für Schäden, die von Ihren Bäumen ausgehen. Entscheidend ist im Ernstfall nicht, ob etwas passiert ist, sondern ob Sie regelmäßig kontrolliert und dokumentiert haben.

Baumstamm aus der Nähe mit angelegtem Sicherungsseil bei der Kontrolle

Die Verkehrssicherungspflicht ist einer der Punkte, bei denen private Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und Kleingartenvereine regelmäßig überrascht werden. Wer einen Baum auf seinem Grundstück hat, der auf Gehweg, Straße, Nachbargrundstück oder Spielfläche wirken kann, muss sich in angemessenen Abständen davon überzeugen, dass der Baum sicher ist. Diese Pflicht ergibt sich aus § 823 BGB und ist von der Rechtsprechung über Jahrzehnte ausgeformt worden.

Der Maßstab ist dabei nicht Perfektion. Niemand verlangt, dass Sie jeden versteckten Defekt finden. Verlangt wird eine regelmäßige, fachkundige Sichtkontrolle und dass Sie auf erkennbare Auffälligkeiten reagieren. Genau hier entscheidet sich der Haftungsfall: Wer nach einem Astbruch belegen kann, dass der Baum ein halbes Jahr vorher kontrolliert und unauffällig war, steht völlig anders da als jemand, der gar nichts vorweisen kann.

Wir übernehmen diese Kontrolle und geben Ihnen etwas Schriftliches in die Hand. Für Hausverwaltungen und Vereine bauen wir daraus einen kleinen Baumbestand mit Nummerierung, Zustand, empfohlener Maßnahme und Frist für die nächste Kontrolle. Damit haben Sie einen Ablauf statt einer jährlichen Ungewissheit.

Umfang

Von der Einzelkontrolle bis zum Baumkataster

Was sinnvoll ist, hängt an der Zahl der Bäume und daran, wem gegenüber Sie im Zweifel etwas nachweisen müssen.

Regelkontrolle, Sichtkontrolle vom Boden

Der Standardfall, angelehnt an die FLL-Baumkontrollrichtlinie. Der Baum wird vom Boden aus rundum in Augenschein genommen: Stammfuß, Stamm, Kronenansatz und Krone. Beurteilt werden Vitalität, Totholz, Pilzkörper, Risse, Zwiesel und der Wurzelbereich.

Eingehende Untersuchung

Wenn die Sichtkontrolle einen begründeten Verdacht ergibt, reicht der Blick von unten nicht mehr. Dann wird aus der Krone heraus untersucht, der Schadbereich freigelegt und wo nötig eine weiterführende Diagnose empfohlen. Das ist der Schritt vor der Entscheidung Erhalt oder Fällung.

Kontrolle nach dem Sturm

Nach einem Sturmereignis geht es um Folgeschäden: angerissene Äste, die noch hängen, verdrehte Kronen, angehobene Wurzelteller. Diese Schäden sieht man vom Balkon aus nicht. Ein Durchgang direkt nach dem Ereignis verhindert den zweiten Schaden zwei Wochen später.

Baumbestand und Kataster

Für Wohnanlagen, Kleingartenvereine und Gewerbeflächen. Jeder Baum bekommt eine Nummer, Art, ungefähres Alter, Zustand, Maßnahme und Frist. Beim nächsten Durchgang wird fortgeschrieben, sodass die Entwicklung über Jahre ablesbar bleibt.

Dokumentation für die Akte

Sie bekommen das Ergebnis schriftlich mit Fotos, datiert. Für Verwalter ist das die Unterlage für die Eigentümerversammlung, für Vereine der Beleg gegenüber Pächtern und Versicherung, für private Eigentümer der Nachweis im Schadensfall.

Maßnahmen aus einer Hand

Ergibt die Kontrolle Handlungsbedarf, müssen Sie sich keinen zweiten Betrieb suchen. Totholzentfernung, Kronensicherung, Pflegeschnitt oder im Ernstfall die Fällung machen wir direkt im Anschluss, mit dem Befund als Begründung.

Haftung

Wer kontrollieren muss und wie oft

Die folgenden Punkte sind der übliche Rahmen aus Rechtsprechung und Regelwerk. Eine verbindliche Rechtsauskunft ist das nicht, im Streitfall zählt immer der Einzelfall.

Wen es betrifft

Grundstückseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und deren Verwalter, Kleingartenvereine, Gewerbebetriebe mit Parkplatzbäumen und Vermieter. Die Pflicht lässt sich vertraglich übertragen, etwa auf eine Verwaltung, aber sie verschwindet dadurch nicht, sie wandert.

Wie oft kontrolliert wird

Als Faustregel gilt eine Kontrolle pro Jahr, bei jungen, gesunden Bäumen an unkritischen Standorten auch seltener. Bei alten Bäumen, erkennbaren Schäden oder Standorten mit viel Publikumsverkehr wird häufiger kontrolliert, oft zweimal jährlich, einmal belaubt und einmal unbelaubt.

Warum unbelaubt und belaubt

Ohne Laub sieht man Aufbau, Totholz, Risse und Astbrüche. Mit Laub sieht man dagegen die Vitalität: lichte Bereiche, welke Partien, Verkahlung im Kronenrand. Wer beides einmal im Jahr macht, deckt beide Fragen ab.

Was der Nachweis wert ist

Im Schadensfall fragt die Versicherung als Erstes nach der Dokumentation. Liegt eine datierte, fachkundige Kontrolle mit unauffälligem Befund vor, ist das regelmäßig der entscheidende Punkt. Fehlt sie, wird aus einem Naturereignis schnell ein Organisationsverschulden.

Preise

Was eine Baumkontrolle in Leipzig kostet

Bei Einzelbäumen rechnen wir je Baum, ab einem größeren Bestand nach Aufwand für den Durchgang. Die Dokumentation ist immer dabei, sie ist ja der eigentliche Zweck.

LeistungUmfangRichtpreis
Einzelbaum, RegelkontrolleSichtkontrolle mit Foto-Dokumentationab 60 €
Ab 5 Bäumenam selben Standort, je Baumreduziert
Bestand ab 20 BäumenWohnanlage, Verein, Gewerbeflächeauf Anfrage
Baumkataster anlegenNummerierung, Erfassung, Fortschreibungauf Anfrage
Eingehende Untersuchungaus der Krone, bei begründetem Verdachtnach Aufwand
Kontrolle nach SturmDurchgang auf Folgeschädennach Aufwand

Wird bei der Kontrolle Handlungsbedarf festgestellt und beauftragen Sie die Maßnahme bei uns, rechnen wir die Kontrolle anteilig an.

Ablauf

So läuft eine Baumkontrolle ab

  1. 1

    Bestand melden

    Sagen Sie uns, um wie viele Bäume es geht und wo sie stehen. Bei Wohnanlagen und Vereinen genügt oft ein Lageplan oder ein Luftbild mit Markierung.

  2. 2

    Durchgang vor Ort

    Jeder Baum wird rundum in Augenschein genommen, vom Stammfuß bis in die Krone, und fotografiert. Auffälligkeiten werden direkt am Baum notiert.

  3. 3

    Befund und Empfehlung

    Sie bekommen je Baum Zustand, Dringlichkeit und empfohlene Maßnahme, dazu die Frist bis zur nächsten Kontrolle. Klar sortiert, nicht als Gutachtenroman.

  4. 4

    Umsetzen oder wiedervorlegen

    Notwendige Maßnahmen können wir direkt ausführen. Ist alles unauffällig, melden wir uns zum nächsten Kontrolltermin von selbst wieder.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Baumkontrolle

Brauche ich als privater Gartenbesitzer wirklich eine Kontrolle?

Verpflichtend im Sinne einer Vorschrift ist sie nicht, die Verkehrssicherungspflicht besteht trotzdem. Praktisch relevant wird sie, sobald Ihr Baum auf Gehweg, Straße, Nachbargrundstück oder Stellplätze wirken kann. Steht er frei mitten im eigenen Garten, ist das Risiko überschaubar.

Ist das dasselbe wie ein Baumgutachten?

Nein. Die Regelkontrolle ist die fachkundige Sichtkontrolle mit Dokumentation und deckt den Normalfall ab. Ein Baumgutachten im engeren Sinn, etwa mit Zugversuch oder Schalltomografie, ist ein deutlich größerer Aufwand und wird nötig, wenn es um Streit, Bauvorhaben oder eine strittige Fällgenehmigung geht.

Wir sind eine WEG. Reicht es, wenn der Verwalter das macht?

Die Pflicht kann auf die Verwaltung übertragen werden, sie erlischt dadurch aber nicht, sondern wird zur Auswahl- und Überwachungspflicht. Die meisten Verwaltungen holen sich deshalb einen Fachbetrieb dazu und legen die Dokumentation der Versammlung vor.

Was passiert, wenn Sie einen gefährlichen Baum finden?

Bei akuter Gefahr sagen wir Ihnen das sofort vor Ort und sichern bei Bedarf noch am selben Tag. Ansonsten steht die empfohlene Maßnahme mit einer Dringlichkeit im Befund, damit Sie planen können. Ob Sie uns beauftragen, ist davon unabhängig.

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an: 0152 56098737

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